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Netznutzung Graubünden ab 1.1.2012.

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Hier finden Sie die Netznutzungstarife, die ab dem 1. Januar 2011 in den Verteilnetzen Mittelbünden und Bergell gelten.

Die Zuschläge auf den Übertragungskosten der Hochspannungsnetze (Bundesabgaben zur Förderung erneuerbarer Energien (KEV) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische) werden an die Endkundinnen und Endkunden in den Versorgungsgebieten im Kanton Graubünden überwälzt (zur Zeit 0,45 Rp./kWh).

Unter der Rubrik Stromprodukte Graubünden erfahren Sie mehr über die Komponente Energie und die neuen Stromprodukte.


Für Endkundinnen und Endkunden in Niederspannung kommen die Netznutzungstarife GR-MB-NNA (≤ 30'000 kWh) und GR-MB-NNB (mit Leistungsmessung und > 30'000 kWh) zur Anwendung.


Für Endkundinnen und Endkunden in Mittelspannung kommen im Verteilnetz Mittelbünden für Kundinnen und Kunden mit einem Anschluss an die Netzebene 5 und einer eigenen Transformatorenstation der Netznutzungstarif GR-MB-NNC zur Anwendung.


Für Endkundinnen und Endkunden in Hochspannung gilt für Kundinnen und Kunden mit einem Anschluss an die Netzebene 3 und einem eigenen Unterwerk der Netznutzungstarif GR-MB-NND.


Für Wiederverkaufsgemeinden gelten im Verteilnetz Mittelbünden der Tarif GR-MB-NNGFN 5 für Mittelspannung sowie der Tarif GR-MB-NNGFN 3 für Hochspannung.

Für Wiederverkäufer im Verteilnetz Bergell gilt der Tarif GR-BG-NNGFN 5.


Alle Netznutzungstarife der Kundinnen und Kunden in den Versorgungsgebieten des Kantons Graubünden finden Sie in der Rubrik Tarife unter Publikationen & Broschüren.


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