Navigationspfad
Zum Seitenanfang
Fragen und Antworten.
Wer trägt die Kosten für den Anschluss von Haus und Wohnung ans Glasfasernetz?
Während des offiziellen Rollouts übernimmt ewz die Installationskosten ins Haus und zu den Wohn- und Büroräumlichkeiten. Ebenso das Endkunden-Anschlussgerät (ewz-CPE). Bauseitig müssen die entsprechenden Lehrrohre vorhanden sein (siehe Vertragsbedingungen Ziffer 2.3, Absatz 1).
Ich habe von Swisscom einen Vertrag zur Erschliessung meiner Liegenschaft mit Glasfasern erhalten. Empfehlen Sie mir, ihn zu unterschreiben?
Der folgende Link öffnet ein neues Fenster: Bild vergrössern
Wenn das der Mustervertrag ist, den Swisscom und ewz gemeinsam einsetzen und sich Ihre Liegenschaft im Ausbaugebiet von Swisscom befindet, empfehlen wir Ihnen diesen zu unterschreiben.
Legende:
rot: ausgebautes ewz-Gebiet
grün: ewz-Gebiet in Planung
blau: Swisscom-Gebiet
Prüfen Sie Ihre Adresse in unserem Verfügbarkeitschecker.
Welche Vorbereitungen muss ich bei einer Gebäudesanierung oder bei einem Neubau für die Glasfasererschliessung treffen?
In Zusammenarbeit mit der Gebäude Netzwerk Initiative (GNI) hat ewz eine Broschüre mit allen wichtigen Informationen zu einem Neubau oder einer Sanierung erstellt.
Glasfaseranschluss - Anschlusszwang oder Mehrwert?
Finden Sie hier einen spannenden Artikel vom Hausverein Schweiz über die Glasfasererschliessungen an die Liegenschaften in der Schweiz.
Ihre Liegenschaft befindet sich im Swisscom-Gebiet?
Sie erhalten weitere Informationen unter Tel. 0800 000 111.

