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Medienmitteilungen
Der Stadtrat von Zürich
1. Februar 2012
Wohnpolitik des Stadtrates: konsequente Förderung von bezahlbarem und ökologischem Wohnen
Der Stadtrat legt einen Umsetzungsvorschlag zur Volksinitiative «Bezahlbar UND ökologisch wohnen!» sowie den vom Gemeinderat verlangten Gegenvorschlag vor. Gleichzeitig beantwortet er eine Reihe von wohnpolitischen Vorstössen aus dem Parlament. Um die Volksinitiative «Bezahlbar UND ökologisch wohnen!» umzusetzen, schlägt der Stadtrat vor, eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit einem Stiftungskapital von 80 Millionen Franken zu gründen. Ferner will der Stadtrat die Abschreibungsbeiträge an die Stiftung zur Erhaltung von preisgünstigen Wohn- und Gewerberäumen (PWG) erhöhen und die Richtlinien zu den Baurechten so anpassen, dass sich ökologisch begründete Mehrkosten nicht mehr negativ auf den Landpreis auswirken. Für die Beratung kaufwilliger Mieterinnen und Mieter sind Mittel für einen dreijährigen Pilotbetrieb bereitgestellt. Der Stadtrat ist überzeugt, dass er mit den vorgeschlagenen Instrumenten einen wirkungsvollen Beitrag zur Förderung von bezahlbarem und ökologischem Wohnen leistet. Ziel des Stadtrates ist es, dass Zürich eine attraktive Wohnstadt für alle Bevölkerungsschichten bleibt und die sozialpolitische Stabilität und die hohe Lebensqualität gewahrt werden.Am 13. Juli 2011 erteilte der Gemeinderat dem Stadtrat den
Auftrag, eine Umsetzungsvorlage für die Volksinitiative «Bezahlbar
UND ökologisch wohnen!» auszuarbeiten. Ziel der Initiative ist es,
Wohnraum für Personen mit mittlerem und tiefem Einkommen zu
schaffen. Zudem sollen die Wohnungen, im Einklang mit den Zielen
der 2000-Watt-Gesellschaft, ökologisch beispielhaft sein. Dazu
gehört, dass ihre Flächen ein gewisses Mass nicht überschreiten.
Der Stadtrat schlägt nun vor, eine öffentlich-rechtliche
«Stiftung für bezahlbare und ökologische Wohnungen» zu gründen. Die
neue Stiftung verfolgt die gleichen Ziele wie diejenige, die der
Stadtrat Anfang 2011 vorgestellt hatte, doch gibt es drei
Hauptunterschiede: Die ökologische Ausrichtung wird verstärkt, es
soll nicht nur günstiger und ökologischer Wohn-, sondern auch
Gewerberaum entstehen, und das Stiftungskapital beträgt 80 statt 75
Millionen Franken. Die «Stiftung für bezahlbare und ökologische
Wohnungen» soll ihre Ziele dadurch erreichen, dass sie selber Land
oder Liegenschaften erwirbt und diese bebaut, bewirtschaftet und
vermietet. Zudem soll sie aus ihrem Kapital Abschreibungsbeiträge
leisten können, da die ökologischen Vorgaben den Bau und die
Sanierung von Gebäuden verteuern.
Mit der gleichen Vorlage erfüllt der Stadtrat einen weiteren
Auftrag des Gemeinderates. Dieser hatte an seiner Sitzung vom 13.
Juli 2011 nicht nur eine Umsetzungsvorlage zur Initiative verlangt,
sondern auch die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags. Demzufolge
sollen die Ziele der Initiative mit einer neuen Stiftung erreicht
werden, allerdings mit einer, die sich darauf beschränkt, Bauland
sowie Wohn- und Gewerbeliegenschaften zu erwerben und unter dem
Selbstkostenpreis an gemeinnützige Wohnbauträger abzugeben. Das
soll in der Regel über Baurechte geschehen, Verkäufe würden eine
Ausnahme bilden. Vorgesehen ist wie in der Umsetzungsvorlage ein
Stiftungskapital von 80 Millionen Franken.
Der Stadtrat lehnt eine solche «Stiftung für die
Bereitstellung von Grundstücken für bezahlbare und ökologische
Wohnungen» jedoch ab. Nach seiner Ansicht würde sie Aufgaben
übernehmen, welche die Stadt schon seit vielen Jahren selber
erfüllt – wobei der Stiftung dafür ein vergleichsweise bescheidenes
Kapital zur Verfügung stünde. Die Stadt hat bisher gegen 150
Hektaren Land an gemeinnützige Bauträger verkauft oder im Baurecht
abgegeben, allein seit 2002 waren es rund 21 Hektaren. Zudem wäre
eine solche Stiftung rechtlich fragwürdig, weil für die Gründung
einer öffentlich-rechtlichen Stiftung strenge rechtliche Vorgaben
bestehen: So muss es sich dabei um eine echte Verselbständigung von
Gemeindeaufgaben handeln, was beim Gegenvorschlag kaum der Fall
wäre.
Wie geht es nun weiter? Als nächstes muss der Gemeinderat
über Umsetzungsvorlage und Gegenvorschlag entscheiden. Wegen der
Höhe des Stiftungskapitals braucht es in jedem Fall eine
Volksabstimmung. Spätester Abstimmungstermin ist der 3. März 2013.
Künftige Baurechtsverträge: Förderung der
2000-Watt-Ziele
In der seit mehr als 100 Jahren bewährten Wohnbauförderung
der Stadt Zürich ist die Abgabe von Land an gemeinnützige
Wohnbauträger ein zentrales Förderungsinstrument. Dabei berechnet
die Stadt die Landkosten hauptsächlich in Abhängigkeit von den
Anlagekosten. Wenn ökologische Investitionen getätigt werden,
wirken sich diese sowohl bei den Land- als auch bei den Baukosten
verteuernd aus. Um diese doppelt negative Auswirkung auf die
Mietzinse zu beseitigen, sollen solche Investitionen bei den
Anlagekosten künftig nicht mehr angerechnet werden.
Höhere Abschreibungsbeiträge für die Stiftung PWG
Die Stiftung zur Erhaltung von preisgünstigen Wohn- und
Gewerberäumen (PWG) hat bereits heute die Möglichkeit, beim
Stadtrat Abschreibungsbeiträge von jährlich maximal 3 Millionen
Franken zu beantragen, um in Einzelfällen beim Erwerb von
Liegenschaften Abschreibungen vornehmen und damit die Mietzinse
senken zu können. Von dieser Möglichkeit hat die Stiftung in der
Vergangenheit fallweise Gebrauch gemacht. In der Praxis hat sich
dieses Instrument bewährt, da die Bewilligung in der Kompetenz des
Stadtrates liegt und die Beiträge daher zeitnah gesprochen werden
können. Mit dem Erwerb einer Liegenschaft kann die PWG verhindern,
dass langjährige Mieterinnen und Mieter mit massiven
Mietzinserhöhungen oder gar Kündigungen konfrontiert werden. Der
jährlich maximale Beitrag an die PWG soll deshalb von 3 auf 5
Millionen Franken erhöht werden. Die Kompetenz für diese Erhöhung
liegt beim Gemeinderat, der jeweils auch das entsprechende Budget
zu bewilligen hat.
Beratungsstelle für kaufwillige Mieterinnen und
Mieter
Der Stadtrat unterstützt die Schaffung einer Anlaufstelle bei
der Stiftung PWG. Diese soll kaufwillige Mieter und Mieterinnen
beraten und unterstützen, deren Immobilie auf Stadtgebiet zum
Verkauf steht und die diese oder eine andere Immobilie in Zürich
gemeinsam zum Eigengebrauch erwerben wollen. Für den dreijährigen
Pilotbetrieb ist ein jährlich maximaler Beitrag in der Höhe von 150
000 Franken vorgesehen. Der Start des Pilotbetriebs ist auf Juli
2012 geplant.
Der Stadtrat ist überzeugt, dass er mit den vorgeschlagenen
Instrumenten einen gezielten und wirkungsvollen Beitrag zur
Förderung von mehr bezahlbarem, ökologischem und
nicht-gewinnorientiertem Wohnungsbau und dem Erhalt entsprechender
Wohnungen leistet. Ziel des Stadtrates ist es, dass Zürich eine
attraktive Wohnstadt für alle Bevölkerungsschichten bleibt und die
sozialpolitische Stabilität und die hohe Lebensqualität gewahrt
werden.
Thema: Finanzen, Wohnen, Politik
Organisationseinheit: Stadtrat

