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Rechte & Pflichten

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Freiwillige ergänzen die Arbeit der professionellen Mitarbeitenden.

Freiwillige ergänzen die Arbeit der professionellen Mitarbeitenden.

Der Stadt Zürich ist es ein grosses Anliegen, dass freiwillige Mitarbeitende sinnvolle und befriedigende Tätigkeiten in einem positiven Umfeld leisten können.

Das Gesundheits- und Umweltdepartement bietet seinen freiwilligen  Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern klare Rahmenbedingungen für ihre Einsätze.


Erste Kontaktaufnahme

Wenn Sie sich für einen freiwilligen Einsatz im Gesundheits- und Umweltdepartement interessieren, wenden Sie sich am besten direkt an die Kontaktperson der Institution Ihrer Wahl - Altersheime, Pflegezentren, Stiftung Alterswohnungen, Stadtspital Waid oder Stadtspital Triemli.


Eignungsgespräch

In einem Eignungsgespräch klären Sie mit der/dem Verantwortlichen für die freiwillige Mitarbeit die gegenseitigen Vorstellungen über Ihren Einsatz. Sie werden in diesem Gespräch über die Anforderungen, welche die Institution an Sie stellt, sowie über Ihre Rechte und Pflichten informiert. Einige unserer Institutionen bieten auch die Möglichkeit zu schnuppern.


Einsatzvereinbarung

Die Ergebnisse des Eignungsgesprächs werden in einer Einsatzvereinbarung festgehalten, welche die Art, die Dauer und den Umfang Ihres Einsatzes beschreibt. Die Dauer eines freiwilligen Einsatzes beschränkt sich in der Regel auf maximal sechs Stunden pro Woche.


Einführung & Begleitung

In all unseren Institutionen gibt es eine spezielle Ansprechperson für die freiwillige Mitarbeit. Diese führt Sie sorgfältig in Ihre Aufgaben ein und macht Sie mit der Institution vertraut. Sie begleitet Sie in Ihrem Einsatz, informiert Sie und beantwortet Ihre Fragen. Den Freiwilligen wird auch regelmässig Gelegenheit geboten, sich gegenseitig auszutauschen.


Weiterbildung

Das Gesundheits- und Umweltdepartement bietet seinen Freiwilligen eine speziell für sie konzipierte Schulung an. Bei Interesse können Sie sich in Absprache mit Ihrer Ansprechperson dafür anmelden.


Stellung der Freiwilligen

Als Freiwillige geniessen Sie am Einsatzort Anerkennung und werden soweit möglich in das tägliche Geschehen mit einbezogen. Auch bei Freiwilligen ist der Schutz der persönlichen Daten gewährleistet.


Bestätigung des Einsatzes

Sie haben Anspruch auf eine Bestätigung Ihres Einsatzes, zum Beispiel in Form des Schweizer Sozialzeitausweises. Für längerfristige Einsätze kann auf Wunsch auch ein qualifizierendes Zeugnis verlangt werden.


Spesen

Freiwillige Mitarbeit ist unbezahlte Arbeit. Sie soll Sie aber auch nichts kosten. Deshalb werden Ihnen nach Absprache alle im Zusammenhang mit Ihrem Einsatz entstehenden Auslagen ersetzt. Nicht abgegolten werden die Kosten für die An- und Rückfahrt.


Versicherung

Während Ihrer Einsätze geniessen Sie den Schutz einer Betriebsunfall- und einer Haftpflichtversicherung. Von Fahrdiensten mit Ihrem eigenen Fahrzeug wird abgeraten, da kein Versicherungsschutz besteht. In gewissen Situationen kann nach Absprache ein Taxi verwendet werden.


Verbindlichkeit

Damit Sie befriedigende und sinnvolle Aufgaben übernehmen können, ist es wichtig, dass Sie Ihre Einsätze mit der Institution absprechen und die getroffenen Vereinbarungen einhalten. Abwesenheiten und Ferien sollen möglichst frühzeitig bekannt gegeben werden.


Beendigung der freiwilligen Tätigkeit

Mit Ihrem freiwilligen Engagement gehen Sie eine Verpflichtung ein, von der Sie jederzeit wieder zurücktreten können. Möchten sie Ihren Einsatz beenden, so bitten wir Sie, dies den Verantwortlichen möglichst frühzeitig mitzuteilen.


Schweigepflicht

Sie unterstehen der Schweigepflicht. Diese bezieht sich auf alle Informationen, welche die persönlichen Umstände der betreuten Personen oder die Institution, in der Sie tätig sind, betreffen. Die Schweigepflicht bleibt auch nach Abschluss der freiwilligen Tätigkeit bestehen.


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