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Prämienausstände und Leistungsaufschub

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Medikamente und Salben

Der Krankenversicherungsschutz ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen gesetzlich gewährleistet. Kann eine Person die Grundversicherungsprämien nachweislich nicht bezahlen und resultiert aus der Betreibung ein Verlustschein, so werden die nicht gedeckten Prämien von der öffentlichen Hand übernommen. Für Verlustscheine, die vor dem 1.1.2012 ausgestellt wurden, sind dafür die Städtischen Gesundheitsdienste zuständig, für Verlustscheine ab dem 1.1.2012 die SVA Zürich.


Bis Ende 2011 hatten die Krankenversicherer das Recht, die Vergütungen für medizinische Behandlungen bei betriebenen Prämienforderungen zu sistieren ("Leistungsaufschub" oder "Leistungssperre"). Seit 1.1.2012 müssen sie die Zahlungen auch bei Prämienschulden leisten.


Die Prämienübernahme kann nur von den Krankenkassen geltend gemacht werden, nicht von Versicherten. Darin liegt der wesentliche Unterschied zur Sozialhilfe.


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