Navigationspfad
Zum Seitenanfang
Ablauf und Bewilligungen
Von der Planung bis zur Baueingabe, bei allgemeinen Fragen und Auflagenerfüllung beraten und unterstützen Sie die zuständigen Projektleiter/-innen der Teams Baubewilligungsverfahren, Abteilung Energietechnik und Bauhygiene, sowie die zuständigen Fachstellen der Abteilung Umwelt.
Erfolgreiche Zusammenarbeit im Baubewilligungsverfahren mit dem Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) (PDF, 2 Seiten, 189 KB)
UGZ Baubewilligungsverfahren
Der folgende Link öffnet ein neues Fenster:
Bild vergrössern
Ablaufschema Baubewilligungsverfahren
Bis zum Bauentscheid erteilen in der Regel für den Stadtkreis zuständige Projektleiter/-innen Auskünfte und koordinieren die UGZ-Stellungnahme. Für die Bewilligung der Projekte Gastwirtschaften Innenausbau, von Klima- und Lüftungsanlagen, von energetischen Nachweisen und Asbestsanierungskonzepten sowie für Planbegutachtungen und -genehmigungen sind fachlich spezialisierte Projektleiter/-innen zuständig.
- Lufttechnische Anlagen
- Energetische Massnahmen
- Gastwirtschaftsprojekte
- Asbestsanierungen
- Arbeitsrechtliche Bestimmungen
- Hindernisfreies Bauen
- Personalbereiche/Toilettenanlagen
- Lärm
- Luftreinhaltung
- Tankanlagen
Nachgeschaltetes Bewilligungsverfahren
Müssen gemäss Bauentscheid
• ein Detailprojekt der Lufttechnischen Anlage
• der Energetische Nachweis
• ein Gastwirtschaftsprojekt Innenausbau
• ein Detailprojekt zu Hindernisfreiem Bauen
oder bei Asbestvorkommen
• Gebäudevoruntersuchungen und
• Sanierungskonzepte
nachgereicht werden?
Den Bewilligungsvorgang, welche Unterlagen wir zur Überprüfung ihres Gesuches benötigen, und bis wann sie eingereicht werden müssen, finden Sie bei den entsprechenden Fachkapiteln ausführlich beschrieben. Die Fachleute aus dem zuständigen Fachbereich helfen Ihnen weiter.
Beratung: Telefonische Sprechstunde von 8:00-9:20 Uhr vormittags. Persönliche Beratung nach Vereinbarung mit den verantwortlichen Kontaktpersonen.
Weitere Kontaktstellen
• Lärmschutz
• Luftreinhaltung
• Tankanlagen
• Lebensmittelinspektorat (LMI)
helfen Ihnen weiter.

