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Lufttechnische Anlagen

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Lüftungsanlage mit Zuluft und Abluftkanälen auf Flachdach

In der Stadt Zürich überprüft die Abteilung Energietechnik und Bauhygiene des UGZ die Erfüllung der technischen Anforderungen von Lüftungs- und Klimaanlagen. Dabei werden die hygienischen Anforderungen, die erforderlichen Luftraten, die Energieeffizienz, die Arbeitssicherheit beim Unterhalt der Anlagen, sowie Stand der Technik beurteilt. 


Komplexe Lüftungs- und Klimaanlagen beurteilt der UGZ, während einfache Lüftungsanlagen  der privaten Projekt- und Ausführungskontrolle unterstellt sind. Die Prüfung umfasst die Projektkontrolle und die Abnahme vor Ort.


Aktuell

Das Merkblatt "Eingabe Klima- und lufttechnische Anlagen" zeigt Ihnen den Weg zur vollständigen Eingabe der Nachweise und Tipps zu den einzelnen Formularen.

Eingabepflicht

Lufttechnische Anlagen sind nach § 309 PBG des Planungs- und Baugesetzes eingabepflichtig. Sie müssen mit möglichst wenig Energie genutzt werden können, wobei die Anforderungen der Raumhygiene zu berücksichtigen sind. Lüftungs- und Klimaanlagen müssen die Anforderungen gemäss §29 bis 30a sowie § 45 BBV I erfüllen. Die Ausführung hat gemäss SIA 382/1 „Lüftungs- und Klimaanlagen“ zu erfolgen. Dies gilt auch bei Anpassungen bestehender Anlagen:

  • in Gastwirtschaftsbetrieben,
  • produktionsabhängig in Gewerbebauten oder
  • bei lärmintensiven Nutzungen zur Vermeidung von Lärmemissionen.

Die zuständigen Fachleute bieten Planenden Beratungen zur Optimierung der Anlagen an (vgl. Auskunft und Beratung zu lufttechnischen Anlagen).
Im Merkblatt „Lüftungs- und Klimaanlagen“ sind die minimalen Anforderungen an kleine Lüftungsanlagen zusammengestellt. Im Teil „Bewilligungsverfahren für komplexe Lüftungs- und Klimaanlagen“ ist der Bewilligungsablauf skizziert und sind einzureichende Unterlagen aufgelistet.
Nützliche Unterlagen zur Energieeffizienz von Lüftungsanlagen finden Sie auf der Homepage des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft, AWEL www.energie.zh.ch.


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Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Zürich
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Energietechnik und Bauhygiene

Baubewilligungsverfahren
Walchestrasse 31
Postfach 3251
8021 Zürich
Telefon 044 412 20 86
Fax 044 363 78 50



Aktuell

Ab 1. Mai 2010 gelten für Raucherräume (Fumoirs) in  die eidgenössischen und kantonalen Vorschriften zum Schutz vor Passivrauchen (keine Übergangsfristen).

Lüftungen in Raucherräumen

Gesundheitschutz & Hygiene

Energietechnik & Bauhygiene finden Sie auch unter
Gesundes Bauen:  
bei  Beratung:  
Innen-/Aussenraumhygiene
bei Innenraumklima: Raumluftfeuchtigkeit

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