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Auftrag
Fachmann beim Messen von Mobilfunk-Strahlung
Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) soll die Bevölkerung vor schädlichen oder lästigen Immissionen schützen. Mit zwei Grenzwerttypen (Immissions- und Anlagegrenzwert) regelt die NISV den Immissions- und Emissionsschutz bei acht stationären Anlagekategorien: Eisen-/Strassenbahnen, Radar- und Rundfunkanlagen, vier Kategorien bei der Stromversorgung und Mobilfunkanlagen.
Immissions- und Anlagegrenzwert
Die Immissionsgrenzwerte müssen überall, wo sich Menschen aufhalten, eingehalten werden: zum Beispiel auf dem Trottoir, im Estrich, im Garten oder auf einem Spazierweg. Die Anlagegrenzwerte gelten hingegen nur an "Orten mit empfindlicher Nutzung", das heisst in Wohn- und Arbeitsräumen und auf Kinderspielplätzen.
Der Vollzug der NISV liegt grundsätzlich bei den Kantonen. Die Stadt Zürich nimmt diese Aufgabe jedoch selbständig wahr. Der Handlungsspielraum der Stadt Zürich ist begrenzt (rechtliche Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten sind oft nicht auf Gemeindeebene angesiedelt). Der Bevölkerung sind das Engagement der Stadt Zürich für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung sowie ihr beschränkter Handlungsspielraum nur punktuell bekannt. Seit 2002 gilt ein Moratorium auf stadteigenen Liegenschaften wie Schulhäusern, Spitälern, Altersheimen und Pflegezentren oder Spielplätzen beziehungsweise auf städtischen Grundstücken, in deren unmittelbarer Nachbarschaft sich solche Gebäude oder Einrichtungen befinden. In Ausnahmefällen können Antennen jedoch auf solchen Gebäuden errichtet werden, wenn dadurch eine schlimmere Situation für die BewohnerInnen und die unmittelbare Umgebung verhindert werden kann.
Was wir machen
Zweimal pro Jahr besuchen wir die Mobilfunknetzbetreiberfirmen und lassen uns stichprobenweise die Betriebsdaten verschiedener Antennenanlagen vorführen. Damit stellen wir sicher, dass die bewilligten Anlagedaten nachträglich nicht verändert werden.
Weiter gehört zu unseren Aufgaben:
- Prüfung der Emissionserklärung der Betreiberfirma während des Baubewilligungsverfahrens einer geplanten Antenne.
- Kontrolle von Messberichten, Verfassen von Stellungnahmen bei Rekursen.
- Durchführung von Messkampagnen ohne Wissen der Betreiber, Kontrollen von bestehenden Anlagen vor Ort.

