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Benzintankstellen mit Gasrückführung

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In der Stadt Zürich gibt es zurzeit 152 Benzintankstellen. Alle diese Anlagen sind mit einem funktionellen Gasrückführsystem ausgerüstet.

Beim Umschlag und beim Betanken von Fahrzeugen entstehen Benzindämpfe, welche die Umwelt belasten und die Gesundheit gefährden (krebserregendes Benzol). Sie tragen zudem als Vorläufersubstanzen zum schädlichen, bodennahen Ozon bei.

Bei fehlender oder nicht funktionstüchtiger Benzingasrückführung gelangen die giftigen Benzingase mit ihren flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) in die Atmosphäre.


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Deshalb müssen Benzintankstellen mit einem Gasrückführsystem (GRF) ausgerüstet sein.

Die bei der Belieferung der Tankstelle verdrängten Benzindämpfe müssen erfasst und in den Transport-behälter zurückgeführt (Gasrückführung Stufe 1) werden. Das Gasrückführsystem und die angeschlossenen Anlagen dürfen während des Gaspendelns im Normal-betrieb keine Öffnungen ins Freie aufweisen. Beim Betanken von Fahrzeugen (GRF-Stufe 2) mit genormten Tankeinfüllstutzen dürfen höchstens 10 % der in der Verdrängungsluft enthaltenen Benzindämpfe abgegeben (emittiert) werden. Neue Benzinzapfsäulen müssen seit 2006 über ein selbstüberwachtes System verfügen. Bei einem Defekt oder Ausfall wird automatisch nach 72 Stunden die Benzinförderung unterbrochen. 

Die Luftreinhalteverordnung (LRV) verlangt, dass die Gasrückführsysteme ordnungsgemäss installiert, betrieben und periodisch auf ihre Funktionstüchtigkeit kontrolliert werden.


Gasrückführung bei der Belieferung der Tankstelle (Stufe l) und beim Betanken von Fahrzeugen Stufe ll

Gasrückführung bei der Belieferung der Tankstelle (Stufe l) und beim Betanken von Fahrzeugen Stufe ll - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Legende:

  1. Gasrückführanschluss in den Umschlagtank des Lieferfahrzeuges (Stufe 1)
  2. Gasrückführanschluss in den Benzinlagertank (Stufe1)
  3. Druck- Vakuumventile auf den Druckausgleichsleitungen (Stufe 1)
  4. Zapfpistole mit Gassauger bei aktiver Gasrückführung (Stufe 2)
  5. Zapfsäule mit aktiver Gasrückführungspumpe

Gasrückführung "Stufe 1"

Technische Massnahmen zur Reduktion der Benzindampfemissionen, die bei der Belieferung der Tankstelle (Ablad) entstehen können. Sie betreffen das Lieferfahrzeug, die Ventile, die Schlauch- und Verbindungsleitungen sowie die Lagertanks mit den Druckausgleichs-leitungen.

Beim Befüllen der Lagertanks werden verdrängte Benzindämpfe erfasst und in den Transportbehälter des Lieferfahrzeugs zurückgeführt.

Gasrückführung "Stufe 2"

Technische Massnahmen zur Reduktion der Benzindampfemissionen, die bei der Fahrzeugbetankung entstehen. Sie betreffen die Zapfpistolen, Schläuche, Zapfsäulen, Verbindungsleitungen sowie Lagertanks mit den Druckausgleichsleitungen.

Beim Betanken von Fahrzeugen werden verdrängte Benzindämpfe erfasst und in den Lagertank zurückgeführt. Die Kontrollen der Gasrückführsysteme von Tankstellen erfolgen gemäss Cercl'Air-Empfehlung Nr. 22 vom 9. Dezember 2006.


Wartung und Eigenkontrolle durch den Bertreiber

Die Wartungsarbeiten und Kontrollen an der Gasrückführung (GRF) sind von besonderer Bedeutung für den LRV-konformen Dauerbetrieb. Die Eigenverantwortung wird so zu einer unabdingbaren Voraussetzung für  einen nachhaltigen Vollzug. Die Tankstellenbetreiber müssen deshalb für jede Tankstelle eine für die Gasrückführung verantwortliche Person bestimmen, die während den Betriebszeiten erreichbar ist. Diese Person muss die periodische Kontrolle gemäss der Cercl'Air-Empfehlung Nr. 22 vom 9. Dezember 2006, vornehmen. Stellt sie fest, dass die Stufe 2 ausgefallen ist, muss sie innerhalb von 3 Arbeitstagen die Reparatur veranlassen oder die Zapfsäule stilllegen.

Für jede Tankstelle ist ein Wartungskontrollheft zu führen. Es enthält die Anlagedaten, die Ergebnisse der Erstabnahmen und die Resultate der periodischen Kontrollen.


Kontrollmessung und Messintervall

Messtechniker bei der Messung der Gasrückführung Stufe 2  - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Messtechniker bei der Messung der Gasrückführung Stufe 2

Benzintankstellen müssen in der Regel alle 2 Jahre durch die Messfachleute überprüft werden. Die Messfirma trägt die Ergebnisse dieser Überprüfung in einen Tankstellen-Kontrollrapport ein und sendet diesen an das Tankstellen-Inspektorat des AGVS.

Die 2-jährliche Kontrollmessung baut auf einer eigenverantwortlichen Wartung der Anlage durch den Betreiber auf. Ist ein selbstüberwachtes System mit automatischem Unterbruch der Benzinförderung bei einem Defekt eingebaut, so beträgt das Messintervall 3 Jahre. Wird die Stufe 2 nicht monatlich mit dem Schnelltester überprüft, sinkt das Messintervall auf ein Jahr und wird das Wartungskontrollheft nicht ordnungsgemäss geführt oder wurden bei der Kontrollmessung defekte Gasrückführpumpen angetroffen, ist mindestens im folgenden Jahr nach 6 Monaten eine Kontrollmessung fällig.


Schnelltester

Schnelltester GR-92


Zapfpistole mit Schnelltester

Zapfpistole mit Schnelltester


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