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Lärmkosten
Fluglärm und Verkehrslärm können Anwohnende stark belasten
Lärmkosten tragen grösstenteils nicht die Lärm-Verursachenden, sondern Private oder die öffentliche Hand. Genaue Kosten zu erfassen ist jedoch schwierig.
In der Schweiz gehen die Fachleute von folgenden Kosten aus:
1. Lärmschutzmassnahmen
Der Bund investiert jährlich rund 1 Milliarde Franken, um die Folgen von übermässigem Strassen- und Schienenlärm zu lindern. Er lässt Schallschutzfenster einbauen oder Lärmschutzwände errichten. Die Stadt Zürich hat seit 1989 95 Miliionen Franken für Schallschutzfenster-Programme an Gemeindestrassen ausgegeben.
Studie: Zurechnung von lärmbedingten Gesundheitsschäden auf den Strassenverkehr. BUWAL, 2002. (PDF, 70 Seiten, 382 KB)
2. Gesundheitskosten
Gesundheitskosten beschreiben die umgerechneten Kosten für das Gesundheitswesen aufgrund von Lärmbelastungen. Sie sind schwer zu ermitteln. Man geht von folgenden Grössenordnungen aus:
- für lärmbedingte Schlafstörungen 2’500 bis 15'000 Franken jährlich pro betroffene Person
- für lärmbedingte Kommunikationsstörungen 1’500 bis 9'000 Fr. jährlich pro betroffene Person
- für privat eingebaute Schallschutzfenster 1000-2000 Franken pro Fenster
3. Produktionsverluste
Wenn Berufstätige wegen der hohen Lärmbelastung weniger leistungsfähig und häufiger krank sind, führt das zu Produktivitätsverlusten. Hotels und Freizeitanbieter können lärmbedingt weniger attraktiv werden und so Umsatz verlieren.
4. Wertverlust bei Grundstücken und Immobilien
Lärmbelastete Grundstücke und Immobilien verlieren an Wert. Vor allem betroffen sind Wohnzonen, die wegen des Lärms ausgezont oder Grundstücke die nicht eingezont werden.

