Navigationspfad
Zum Seitenanfang
News
Gewässerschutz: Sanierungsziel für einwandige Tankanlagen 2014
Sämtliche einwandige Tankanlagen sind nach den Regeln der Technik bis zum 31. Dezember 2014 auf Doppelwandigkeit mit Lecküberwachung zu sanieren oder ausser Betrieb zusetzen.
Für Lagerbehälter, die nicht vorschriftgemäss erstellt wurden, nicht mehr funktionstüchtig sind oder die Gewässer konkret gefährden, wird diese Frist nicht gewährt: die Umrüstung bzw. die Ausserbetriebsetzung hat unverzüglich zu erfolgen.
Warum müssen einwandige Tankanlagen oder doppelwandige Tankanlagen ohne Leckanzeigegerät angepasst werden?
Diese Art von Tankanlagen wurden zum grossen Teil in den frühen fünfziger und sechziger Jahren ins Erdreich eingelassen. Die Sicherheit von einwandigen Tankanlagen ist einerseits durch die Betriebsjahre und auch durch die teilweise fehlende Überwachung bei einem Leck nicht gewährleistet. Durchbrüche infolge von Korrosion oder Lochfrass sind nicht selten und bleiben oft unbemerkt.
Dies führt zu Umweltschäden durch versickern von Heizöl in das Erdreich oder gar zu einer Verschmutzung des Grundwassers oder von Gewässern. Die Folgekosten für die umweltgerechte Entsorgung des kontaminierten Erdreiches sind meist hoch. Vermehrte Schadensfälle und die Sorge um die Umwelt haben den Bundesrat veranlasst, die Gesetzgebung im Gewässerschutzbereich anzupassen.
Weitere Richtlinien und Lösungsvarianten: Sanierungsziel 2014

